Am 1. Dezember 2013 sind in Deutschland die Bestimmungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Kraft getreten, die im April 2013 veröffentlicht wurden und eine Positivliste mit Legierungen für die Produktion von Komponenten enthalten, die dazu bestimmt sind, mit Trinkwasser in Berührung zu kommen.
Nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren wird diese Vorschrift dann ab dem 1. Dezember 2015 zwingend einzuhalten sein.
Forelli Pietro srl. hat die Bestimmung des Umweltbundesamtes zeitig umgesetzt und ihre gesamte Fertigung schon jetzt vorschriftskonform umgestellt. Bereits seit einiger Zeit nehmen wir die künftig geltenden Regelungen vorweg und liefern unseren Kunden vorschriftsmäßiges Material.